Anlage 2 ServicefahrerAusbV
(zu § 5)
(Fundstelle: BGBl. I 2005, 893 - 894)
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt ein bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a und b,
- 1.2
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz,
- 3.1
- Leistungsangebot, Lernziele a bis c,
- 4.1
- Beratung und Verkauf, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsplanung, Lernziele a und b,
- 2.2
- Informations- und Kommunikationstechniken,
- 3.2
- Leistungserbringung, Lernziele a bis c und h,
- 4.2
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele a und b,
- 6.1
- Tourenplanung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.3
- Qualitätssicherung, Lernziele a und b,
- 5.
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, Lernziele a und b,
- 6.2
- Be- und Entladen von Fahrzeugen
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsplanung, Lernziel c,
- 3.1
- Leistungsangebot, Lernziel d,
- 3.2
- Leistungserbringung, Lernziele d bis f,
- 4.1
- Beratung und Verkauf, Lernziele d und e,
- 4.2
- Kundenorientierte Kommunikation, Lernziele c bis e,
- 4.3
- Verkaufsförderung
- 3.2
- Leistungserbringung, Lernziel h,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele c bis e,
- 3.2
- Leistungserbringung, Lernziel g,
- 3.3
- Qualitätssicherung, Lernziel c,
- 7.1
- Nachbereitung,
- 7.2
- Zahlungsvorgänge
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.
- Umgang mit Arbeitsmitteln und Fahrzeugen, Lernziele c bis e,
- 6.3
- Transport
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.