§ 4 ServKflLuftvAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Passagierabfertigungsprozesse durchführen,
- 2.
- personalwirtschaftliche Prozesse unterstützen,
- 3.
- Marketingmaßnahmen durchführen,
- 4.
- Flugzeugabfertigungsprozesse koordinieren,
- 5.
- Gepäckermittlung durchführen und Kunden betreuen,
- 6.
- Dienstleistungen anbieten und verkaufen und
- 7.
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle unterstützen.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz und
- 5.
- Sicherheitsverfahren umsetzen.
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