§ 7 SGB2§48aFKV

Form der Veröffentlichung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht monatlich die Ergebnisse zu den Kennzahlen und Ergänzungsgrößen sowie deren Berechnungsgrundlagen für alle Jobcenter. Die Ergebnisse werden nach verschiedenen Ordnungsmerkmalen dargestellt. Insbesondere sind die Ergebnisse nach Vergleichstypen auszuweisen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.