§ 35 SGB 6
Regelaltersrente
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
- 1.
- die Regelaltersgrenze erreicht und
- 2.
- die allgemeine Wartezeit erfüllt
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Versicherte haben Anspruch auf Regelaltersrente, wenn sie
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