§ 40 SGB 6
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute, wenn sie
- 1.
- das 62. Lebensjahr vollendet und
- 2.
- die Wartezeit von 25 Jahren erfüllt
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.