§ 64 SGB 6
Rentenformel für Monatsbetrag der Rente
Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn
- 1.
- die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte,
- 2.
- der Rentenartfaktor und
- 3.
- der aktuelle Rentenwert
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