SGG
Sozialgerichtsgesetz
Informationen
Ausfertigungsdatum03.01.1953
FundstelleBGBl I 1953, 1239
VersionNeugefasst durch Bek. v. 23.9.1975 I 2535;
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.10.2024 I Nr. 328
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
zuletzt geändert durch Art. 4 G v. 24.10.2024 I Nr. 328
Mittelbare Änderung durch Art. 154a Nr. 3 Buchst. a G v. 20.11.2019 I 1626 ist nicht ausführbar, da das geänderte G v. 21.6.2019 I 846 zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des mittelbaren Änderungsgesetzes bereits zum 1.11.2019 in Kraft getreten war
Alle Normen
- Erster TeilGerichtsverfassung
- Erster AbschnittGerichtsbarkeit und Richteramt
- Zweiter AbschnittSozialgerichte
- Dritter AbschnittLandessozialgerichte
- Vierter AbschnittBundessozialgericht
- Fünfter AbschnittRechtsweg und Zuständigkeit
- Zweiter TeilVerfahren
- Erster AbschnittGemeinsame Verfahrensvorschriften
- Erster UnterabschnittAllgemeine Vorschriften
- Zweiter UnterabschnittBeweissicherungsverfahren
- Dritter UnterabschnittVorverfahren und einstweiliger Rechtsschutz
- Vierter UnterabschnittVerfahren im ersten Rechtszug
- Fünfter UnterabschnittUrteile und Beschlüsse
- Sechster Unterabschnitt(weggefallen)
- Zweiter AbschnittRechtsmittel
- Erster UnterabschnittBerufung
- Zweiter UnterabschnittRevision
- Dritter UnterabschnittBeschwerde, Erinnerung, Anhörungsrüge
- Dritter AbschnittWiederaufnahme des Verfahrens und besondere Verfahrensvorschriften
- Vierter AbschnittKosten und Vollstreckung
- Erster UnterabschnittKosten
- Zweiter UnterabschnittVollstreckung
- Dritter TeilÜbergangs- und Schlußvorschriften