§ 11 SGleiG
Dienstliche Rahmenbedingungen
Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen,
- 1.
- die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und
- 2.
- die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden:
- a)
- Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und
- b)
- Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.
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