§ 6 SichLVFinV
Befreiung von der Beitragspflicht
Die Protektor Lebensversicherungs-AG, Berlin, ist von der Pflicht zur Zahlung von Jahres- und Sonderbeiträgen gemäß den §§ 3 und 5 befreit. Die versicherungstechnischen Netto-Rückstellungen der Protektor Lebensversicherungs-AG bleiben bei der Berechnung der Beiträge der übrigen Mitglieder außer Ansatz.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.