§ 2 SichLVV

Die Protektor Lebensversicherungs-AG hat dem Bundesministerium der Finanzen Änderungen ihrer Satzung zur Genehmigung vorzulegen. § 13 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes bleibt unberührt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.