Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Planen des Ablaufs von Druckaufträgen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 1) | - a)
Auftragsunterlagen auf Vollständigkeit prüfen und Realisierbarkeit der Produktionsvorgaben kontrollieren - b)
Druckdaten oder Druckformen auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen - c)
Seiten- und Nutzenanordnung unter Berücksichtigung von Druckweiterverarbeitungsvorgaben sowie Kontrollelemente für den Druck und die Druckweiterverarbeitung prüfen - d)
Maschinenbelegung planen und festlegen - e)
Materialien für die Produktion auswählen, bereitstellen und auf Verwendbarkeit prüfen - f)
Produktionsbedingungen, insbesondere bezüglich der Wechselwirkungen von Druckmaschine, Bedruckstoff, Druckfarbe und Klima, beurteilen - g)
Produkt- und Prozessdaten bei der Planung von Aufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Colormanagement, Farbsystemen, Trocknung, Härtung und Veredelung, nutzen - h)
technische Abläufe als integrierten Produktionsprozess unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und ökologischer Aspekte darstellen - i)
Material lagern und innerbetriebliche logistische Prozesse nutzen
| 6 | |
2 | Siebdruckvorstufe und Druckformherstellung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 2) | - a)
Daten erstellen, übernehmen, konvertieren und transferieren - b)
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit prüfen, dabei verfahrensspezifische Besonderheiten berücksichtigen - c)
Originaldaten sichern, daraus Produktionsdaten erzeugen und archivieren - d)
Text-, Bild- und Grafikelemente kombinieren - e)
Einteilungsbogen herstellen - f)
Nutzen herstellen, standrichtig positionieren, auf Passer prüfen, Kontrollelemente integrieren und als Datensatz oder Kopiervorlage ausgeben und prüfen - g)
Druckformträger, Gewebe und Gewebespannung auswählen, prüfen und vorbereiten - h)
Siebdruckform herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren - i)
Siebdruckform reinigen, Druckformträger entschichten und für die Wiederverwendung vorbereiten, dabei Umweltschutzaspekte berücksichtigen
| 26 | |
3 | Vorbereiten des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 3) | - a)
Druckfarben entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen - b)
Farbtöne nach Rezept und Vorlage mischen, abstimmen und andrucken - c)
Druckfarben und spezielle Verdruckstoffe messen und prüfen, insbesondere Konsistenz, Trocknung, Beständigkeit und Haftung; für den Druckprozess auf den Bedruckstoff einstellen - d)
Farbverbrauch ermitteln - e)
Bedruckstoffe entsprechend ihrer Eigenschaften verwendungsbezogen auswählen und einsetzen - f)
Mengen- und Formatberechnungen durchführen und Material für den Produktionsprozess bereitstellen - g)
Bedruckstoffe für den Druckprozess vorbehandeln - h)
Druckrakel auswählen und vorbereiten - i)
Druckmaschine, insbesondere Druckform, Materialdurchlauf, Rakeleinstellung, Farbführung und Trockeneinrichtung, auftragsbezogen einrichten
| 14 | |
4 | Steuern des Siebdruckprozesses (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 4) | - a)
Auftrag standgerecht einpassen, andrucken und nach Vorgabe anhand von Druckkontrollelementen abstimmen - b)
Druckmaschine, insbesondere mechanische, pneumatische, hydraulische und elektrische Funktionen, einstellen und prüfen - c)
Druckprozesskontrolle durchführen, dabei Fehler im Prozessablauf, des Druckergebnisses und Störungen im Maschinenablauf erkennen und beheben - d)
Druckergebnis visuell und messtechnisch prüfen, Messparameter auswählen, Messtechnik anwenden, Messresultate auswerten, Vergleich zwischen Druckergebnis und Sollvorgaben vornehmen, Maßnahmen zur Korrektur des Fortdruckergebnisses ableiten - e)
Wechselbeziehung zwischen Druckmaschine, verfahrensspezifischer Druckform, Druckfarbe und Bedruckstoff bei der Änderung von Einstellungen berücksichtigen - f)
Materialeinsatz auf den Produktionsprozess abstimmen, dabei zeitliche, ökonomische und ökologische Bedingungen berücksichtigen - g)
Trocknung, insbesondere Farbhaftung, Glanzgrad, Durchtrocknung, prüfen, bei Abweichungen Einstellungen korrigieren - h)
Fertigungsprozess dokumentieren
| 26 | |
5 | Siebdruckweiter- verarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 5) | - a)
Arbeitsabläufe material- und produktionsbezogen festlegen - b)
Druckweiterverarbeitungstechniken anwenden - c)
Fertigungsstörungen identifizieren und beheben - d)
Arbeitsergebnisse prüfen, beurteilen, korrigieren und dokumentieren
| 6 | |
6 | Drucktechnologien und -prozesse (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 6) | - a)
Fertigungsverfahren hinsichtlich der zu erzielenden Qualität des Druckproduktes einschließlich Kosten und Ressourcenschonung beurteilen - b)
Druckmaschinen, insbesondere hinsichtlich Funktion, Aufbau, Steuerung und Regelung sowie Einsatzmöglichkeiten, Mengenausbringung und Kosten, beurteilen - c)
Materialverhalten bezüglich des Fertigungsprozesses und der geforderten Qualität beurteilen - d)
Bedruckstoffe hinsichtlich Verwendbarkeit für den Druckprozess, Lagerung und Druckweiterverarbeitung sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen - e)
Druckfarben nach Produktanforderungen unterscheiden und hinsichtlich der Verarbeitbarkeit im gesamten Produktionsablauf sowie der Gebrauchsnutzung des Endproduktes beurteilen - f)
Farbwirkung im Zusammenspiel mit Bedruckstoff und Beleuchtung beurteilen - g)
Farbräume und Farbsysteme anwenden, Standards und Normen beachten
| | 10 |
7 | Instandhalten von Druckmaschinen (§ 4 Absatz 2 Abschnitt A Nummer 7) | - a)
Zusammenwirken unterschiedlicher Maschinenelemente und Baugruppen zur Gesamtfunktion prüfen - b)
Funktionen von Druckmaschinenteilen unter Beachtung von Sicherheitsvorgaben, insbesondere von Sensoren, mechanischen, pneumatischen, hydraulischen, elektrischen, elektronischen und elektropneumatischen Maschinenelementen, prüfen - c)
Störungen an Maschinen und Einrichtungen feststellen und beschreiben, Fehler beseitigen und Behebung veranlassen - d)
Grundeinstellungen der Druckmaschine überprüfen, Maschine nach Vorgaben justieren - e)
Wartung durchführen, Verschleißteile austauschen - f)
Sicherheitseinrichtungen auf ihre Wirksamkeit überprüfen - g)
Änderungen an Maschineneinstellungen und Austausch von Maschinenteilen sowie Prüfergebnisse dokumentieren
| | 10 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
I.1 | Standardisierter Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.1) | - a)
Aufgabenstellung analysieren, standardisierten Prozess anhand der betrieblichen Bedingungen festlegen - b)
Daten übernehmen, kontrollieren und auf den Standardisierungsprozess anpassen - c)
Druckkapazitäten ermitteln und für den Standardprozess festlegen
| | |
| | - d)
Siebdruckmaschine nach Standards einrichten, Maschinenparameter festlegen und dokumentieren - e)
standardisierte Bedruckstoffe und Druckfarben auftragsbezogen auswählen und festlegen - f)
standardisierte Siebdruckform zum Druckprodukt auswählen und festlegen - g)
Druckkontrollelemente im Fortdruck visuell und messtechnisch kontrollieren, nach Prozessstandard auswerten und Ergebnisse dokumentieren
| | 13 |
I.2 | Druckveredelung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.2) | - a)
Druckprodukte und Bedruckstoffe auf Veredelungsfähigkeit prüfen - b)
Siebdruckveredelungsverfahren anwenden - c)
Effektfarben und Lacke produktspezifisch einsetzen - d)
Eigenschaften von Effektfarben und Lacken, insbesondere Viskosität, prüfen - e)
Druckergebnis kontrollieren, Ursachen für Abweichungen erkennen und beseitigen - f)
veredeltes Druckprodukt, insbesondere auf Trocknung, Glanz, Block- und Scheuerfestigkeit, prüfen - g)
Veredelungsprozess dokumentieren
| | 13 |
I.3 | Produktbearbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.3) | - a)
Verfahrenswege und Arbeitsschritte, insbesondere für Schneiden, Stanzen, Rillen, Nuten, Abkanten, Tiefziehen, Sägen, Fräsen, Lasern, Schneidplotten, Kaschieren, Laminieren, Ösen, Börteln, Umsäumen und Nähen, auftragsspezifisch für die Produktbearbeitung festlegen - b)
produktspezifische Materialien, Maschinen und Arbeitsgeräte auswählen und einsetzen - c)
Druckprodukte unter Berücksichtigung spezifischer Verarbeitungsschritte bearbeiten - d)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen - e)
Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen - f)
Produkte material- und transportgerecht lagern
| | 13 |
I.4 | Druckweiterverarbeitung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.4) | - a)
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für die Weiterverarbeitung von Druckprodukten festlegen - b)
Druckprodukte mit unterschiedlichen Druckweiterverarbeitungstechniken zum Endprodukt verarbeiten - c)
produktspezifische Materialien auswählen und einsetzen - d)
Einrichtungen für die Druckweiterverarbeitung nach Vorgabe der Auftragsbeschreibung rüsten - e)
Maschinenlauf überwachen und optimieren, ablaufbedingte Störungen erkennen und beheben - f)
Arbeitsergebnisse prüfen und beurteilen, Qualitätskontrolle nach Kundenvorgaben und Qualitätsstandards durchführen - g)
Produkte material- und transportgerecht lagern
| | 13 |
I.5 | Kundenberatung (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.5) | - a)
Beratungs- und Verkaufsgespräche planen, durchführen und nachbereiten - b)
Schriftverkehr durchführen - c)
Unterlagen für die Erstellung von Angeboten beschaffen und auswerten - d)
auftragsbezogene Kosten abschätzen und Angebote erstellen - e)
Daten und Vorlagen für die weitere Verwendung prüfen, bewerten und daraus einen Arbeitsauftrag erstellen - f)
Urheberrechte und verwandte Schutzrechte sowie den Datenschutz bei der Auftragsvorbereitung berücksichtigen
| | 13 |
I.6 | Schneidplotttechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.6) | - a)
Daten übernehmen und für die Verwendung im Schneideplotter konvertieren - b)
Vorlagen vektorisieren - c)
Gestaltung auf die technischen Möglichkeiten des Schneideplotters abstimmen - d)
Schrift mit grafischen Elementen kombinieren und mit dem Plotter als Schneidefilm herstellen - e)
Schrift und grafische Elemente in Selbstklebefolie schneiden, entgittern und produktspezifisch weiterverarbeiten
| | 13 |
I.7 | Transfertechnik (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.7) | - a)
Druckdaten für das Transfer- oder Sublimationsverfahren produktionsbezogen erstellen - b)
spezifische Druckfarben und Farbreihenfolge festlegen - c)
Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen - d)
Transfer- oder Sublimationspapier auftragsbezogen auswählen, vorbehandeln und bereitstellen - e)
Trocknung bestimmen und einhalten - f)
verfahrensspezifische Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken - g)
Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand, Passgenauigkeit sowie Trocknung, prüfen - h)
Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren sowie Trocknung kontrollieren - i)
Druckobjekt auswählen, vorbehandeln und das Druckbild auf das Druckobjekt transferieren, dabei Anpressdruck und Temperatur an Kalander oder Transferpresse kontrollieren - j)
Produkte material- und transportgerecht lagern
| | 13 |
I.8 | Rotativer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.8) | - a)
Druckdaten für rotative Siebdruckform erstellen - b)
Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen - c)
rotative Druckform messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren
| | |
| | - d)
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen - e)
Druckmaschine auf Bedruckstoff einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen - f)
Zusatz- und Weiterverarbeitungsaggregate einsetzen, einrichten und bedienen - g)
Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen - h)
Farbzuführeinrichtung einstellen, regeln und reinigen - i)
Druckprodukt während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren - j)
Druckprodukt material- und transportgerecht lagern
| |
13 |
I.9 | Tampondruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.9) | - a)
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch festlegen und auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen - b)
Druckvorlagen oder -daten prüfen - c)
Tampondruckform herstellen und für den Druck vorbereiten sowie Drucktampon auswählen - d)
Druckobjekte auswählen und bereitstellen - e)
Tampondruckmaschine einrichten - f)
Druckfarben auf das Material abstimmen und Beständigkeit prüfen - g)
Farbtöne mischen und andrucken - h)
Fortdruck, Maschinenlauf, Druckergebnis und Trocknung überwachen und optimieren, dabei Qualitätsstandards einhalten - i)
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - j)
bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
| | 13 |
I.10 | Datenvorbereitung Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.10) | - a)
Daten auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit, insbesondere auf Einhaltung drucktechnischer Grundparameter, prüfen - b)
Daten für druckkonforme Ausgabe aufbereiten sowie in Format und Nutzen platzieren, Motiv für mehrteilige Druckbogen aufteilen sowie systemspezifische Weiterverarbeitungs- und Kontrollelemente integrieren - c)
Druckausgabedateien erstellen - d)
Revisionsmuster erstellen und prüfen - e)
Produktionsdaten sichern und archivieren
| | 13 |
I.11 | Großformatiger Digitaldruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer I.11) | - a)
Verfahrenswege und Arbeitsschritte auftragsspezifisch für den großformatigen Digitaldruck festlegen - b)
Druckprofile für unterschiedliche Druckmaterialien erstellen - c)
Drucksystem auf ausgewählten Bedruckstoff einstellen und kalibrieren - d)
Digitaldrucke erstellen und während des Fortdrucks nach Qualitätsstandards und Vorlagen prüfen und optimieren - e)
Maschinenlauf und Trocknung überwachen sowie Farbhaftung und Beständigkeiten prüfen und optimieren
| | 13
|
| | - f)
systemspezifische Wartungs- und Reinigungsarbeiten ausführen - g)
Arbeitsergebnisse auf Qualitätsstandards und Umsetzung von Auftragsvorgaben prüfen, beurteilen und optimieren - h)
Produktionsdaten sichern und archivieren - i)
Druckprodukte material- und transportgerecht lagern
| | |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
II.1 | Bogensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.1) | - a)
Druckbogen auftragsbezogen auswählen, zuschneiden, vorbehandeln und bereitstellen - b)
Bogendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen - c)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - d)
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen - e)
mehrfarbige Stricharbeiten andrucken, Farbdeckung und Farbtransparenz mit Vorgaben abstimmen und prüfen - f)
vierfarbige Rastermotive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen, insbesondere Farbeinstellung, Stand und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen - g)
Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - h)
Spezialanwendungen, insbesondere Effekte und Veredelungen, materialbezogen einsetzen - i)
Fortdruck überwachen und optimieren; störungsfreien Lauf der Bogendruckmaschine sicherstellen - j)
Trocknungszeiten bestimmen und einhalten - k)
Weiterverarbeitung von Druckbogen festlegen - l)
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
| | 26 |
II.2 | Rollensiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.2) | - a)
Rollenmaterialien auftragsbezogen auswählen und bereitstellen - b)
Rollendruckmaschine auf unterschiedliche Bedruckstoffarten und Rollenbreiten einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen - c)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - d)
Druckfarbsysteme unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen
| | |
| | - e)
Bedruckstoffdurchlauf mit Passsystemen und Registersteuerung einrichten - f)
mehrfarbige Motive andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen - g)
Standardisierungsvorgaben in Druckvorstufe, Druckformherstellung und Fortdruck anwenden, Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - h)
Einzelaggregate, insbesondere Abrollstation, Bahnzug- und Regelanlagen für Registersteuerung, Aufrollstation, Trocknungsstation und integrierte Weiterverarbeitungsstation, einsetzen, einrichten und bedienen - i)
steuerungs- und regelungstechnische Einrichtungen pflegen und justieren - j)
Instandhaltungsarbeiten an Zusatzaggregaten und Trocknungssystemen durchführen - k)
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Lauf der Rollensiebdruckmaschine sicherstellen - l)
Druckprodukte auf Verarbeitungsfähigkeit prüfen - m)
bedruckte Rollen material- und transportgerecht lagern
| |
26 |
II.3 | Körpersiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.3) | - a)
Körpersiebdruckmaschine und Materialaufnahmewerkzeug auftragsbezogen auswählen - b)
Druckobjekte bereitstellen, Bedruckbarkeit prüfen, Vorbehandlungstechniken anwenden - c)
Druckrakel objektbezogen auswählen und vorbereiten - d)
Körpersiebdruckmaschine einrichten, insbesondere Materialzuführung, Trocknung und Materialabführung, einstellen - e)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - f)
Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen - g)
Maschinenlauf, Materialtransport, Trocknung und Druckergebnis überwachen und optimieren, auf vor- und nachgelagerte Produktionsschritte abstimmen - h)
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - i)
bedruckte Objekte material- und transportgerecht lagern
| | 26 |
II.4 | Technischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.4) | - a)
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen - b)
Druckmaschine auswählen, auf unterschiedliche Druckmaterialien einstellen, auftragsbezogen einrichten und bedienen - c)
Zusatzaggregate für den technischen Siebdruck einrichten - d)
Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken
| | |
| | - e)
mehrfarbige Arbeiten andrucken, Druckergebnis mit Vorgaben abstimmen; Farbeinstellung, Farbdeckung, Stand- und Passergenauigkeit sowie Trocknung prüfen - f)
Schichtstärke und Eigenschaften der Verdruckstoffe messen, optimieren und dokumentieren - g)
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen - h)
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - i)
fertigungsspezifische Weiterverarbeitungsschritte festlegen - j)
bedruckte Materialien transportgerecht lagern
| | 26 |
II.5 | Textilsiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.5) | - a)
Druckdaten produktbezogen erstellen - b)
Druckformträger und Druckform auswählen, herstellen und prüfen - c)
Textilien nach Material- und Bearbeitungseigenschaften auswählen und bereitstellen - d)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - e)
Mehrfarben-Textildruckanlage einschließlich textilspezifischer Zusatzaggregate einrichten und bedienen - f)
Druckfarbsysteme und Verdruckstoffe unterscheiden und entsprechend der Verwendung und Weiterverarbeitung auswählen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen und andrucken - g)
Textilien bedrucken, abhängig vom Farbsystem trocknen und fixieren sowie Waschechtheit prüfen - h)
Fortdruck und Trocknung überwachen und optimieren, störungsfreien Maschinenlauf sicherstellen - i)
Spezialanwendungen materialbezogen einsetzen und Produktbearbeitung festlegen - j)
bedruckte Textilien material- und transportgerecht lagern
| | 26 |
II.6 | Keramischer Siebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.6) | - a)
Bedruckstoffe auftragsbezogen auswählen, für den Druck vorbereiten und bereitstellen - b)
Verfahrenswege für den direkten und indirekten Druck festlegen - c)
Vorgaben für die Druckvorstufe aus dem Druck- und dem Weiterverarbeitungsprozess ableiten und anpassen - d)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - e)
Siebdruckform für keramische Farben herstellen, messen, prüfen und beurteilen, bei Abweichungen korrigieren - f)
Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport und Trocknung einstellen und überwachen - g)
Zusatzaggregate einrichten und bedienen - h)
Einbrennfarben, keramische Druckfarben sowie Gold- und Silberfarben auswählen sowie druckfertig einstellen, andrucken, messen und prüfen
| | 26
|
| | - i)
Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren - j)
Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten überwachen und optimieren - k)
Maschineneinstellungen sowie Prüfergebnisse dokumentieren - l)
Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen - m)
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
| | |
II.7 | Glassiebdruck (§ 4 Absatz 2 Abschnitt B Nummer II.7) | - a)
Bedruckstoff auftragsbezogen bereitstellen - b)
Vorgaben für die Druckvorstufe aus Druck- und Weiterverarbeitungsprozessen ableiten und anpassen - c)
Farbreihenfolge bei Mehrfarbdrucken festlegen - d)
Druckfarbsysteme unterscheiden, Druckfarben auf das Druckobjekt abstimmen, Farbtöne mischen und unter Verwendung von Zusatzstoffen druckfertig einstellen - e)
Druckmaschine auswählen und einrichten, Materialtransport sowie Trocknung einstellen und überwachen - f)
glasdruckspezifische Zusatzaggregate einrichten - g)
Freigabemuster für den Seriendruck erstellen und kontrollieren - h)
Maschinenlauf, Druck- und Farbverhalten beim Fortdruck überwachen und optimieren, Maschineneinstellungen dokumentieren - i)
Trocknungsaggregate auftrags- und druckfarbenbezogen einstellen - j)
Weiterverarbeitungsschritte steuern, überwachen und optimieren, weitere Produktbearbeitung festlegen - k)
bedruckte Produkte material- und transportgerecht lagern
| | 26 |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im |
1. bis 18. Monat | 19. bis 36. Monat |
1 | 2 | 3 | 4 |
1 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 1) | - a)
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären - b)
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen - c)
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen - d)
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen - e)
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
| | |
2 | Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 2) | - a)
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern - b)
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes, wie Beschaffung, Fertigung, Absatz und Verwaltung, erklären - c)
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen - d)
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
| während der gesamten Ausbildung zu vermitteln |
3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 3) | - a)
Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen der Brandbekämpfung ergreifen
|
4 | Umweltschutz (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere - a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
| | |
5 | Betriebliche Kommunikation (§ 4 Absatz 2 Abschnitt C Nummer 5) | - a)
Informationsquellen, insbesondere Dokumentationen, Handbücher, Fachberichte und Firmenunterlagen in deutscher und englischer Sprache, nutzen - b)
Dokumentationen zusammenstellen und ergänzen - c)
Informationen auswerten und bewerten - d)
Sachverhalte darstellen - e)
betriebsübliche schriftliche Kommunikation in Deutsch und Englisch durchführen - f)
IT-gestützte Kommunikationssysteme nutzen - g)
Gespräche mit Vorgesetzten, Mitarbeitern und im Team situationsgerecht und zielorientiert führen, kulturelle Identitäten berücksichtigen - h)
im Team Aufgaben planen, abstimmen, Entscheidungen erarbeiten und Konflikte lösen - i)
Teambesprechungen durchführen, Sachverhalte und Lösungen visualisieren und präsentieren, Gesprächsergebnisse dokumentieren, deutsche und englische Fachbegriffe anwenden - j)
mit vor- und nachgelagerten Bereichen und externen Partnern kommunizieren, Übergabeprozesse abstimmen, Reklamationen beurteilen
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