(Fundstelle: BGBl. I 2007, 329 - 334)
Abschnitt A Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen im Ausbildungsjahr |
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1 | Entwurf, Anwendung und programmtechnische Umsetzung mathematischer Methoden, Modelle und Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | | |
1.1 | Mathematische Modellierung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1) | - a)
betriebliche Aufgabenstellungen, insbesondere naturwissenschaftliche, wirtschaftliche oder technische, in interdisziplinärer Kooperation analysieren - b)
betriebliche Aufgabenstellungen unter Anleitung auf mathematische Modelle übertragen
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1.2 | Methoden, Modelle und Algorithmen der Diskreten Mathematik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.2) | - a)
logische Probleme in die formalisierte Schreibweise überführen und gemäß den Gesetzen der elementaren Aussagenlogik modellieren und auswerten - b)
in verschiedenen Zahlenräumen und in verschiedenen Stellenwertsystemen rechnen sowie Gleichungen analytisch und iterativ lösen - c)
Problemstellungen mit Hilfe von Mengen modellieren und Operationen auf Mengen durchführen - d)
betriebliche und alltägliche Sachverhalte zu Abbildungen oder Relationen abstrahieren - e)
Mengen und auf ihnen definierte Operationen als Gruppen und Körper identifizieren und darin rechnen
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- f)
Aufgabenstellung der Kombinatorik lösen und die Mächtigkeit von Mengen bestimmen - g)
Fehlerarten bei der Verarbeitung von Messdaten unterscheiden und beachten
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1.3 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Analysis (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.3) | - a)
kontinuierliche Vorgänge mit Hilfe von Funktionen modellieren, darstellen und auswerten - b)
stetige und unstetige Vorgänge unterscheiden und behandeln
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- c)
diskrete Vorgänge mit Hilfe von Folgen und Reihen untersuchen und Grenzwerte ermitteln - d)
Änderungsverhalten von Vorgängen mit Differentialrechnung beschreiben und berechnen - e)
betriebliche Problemstellungen, die auf funktionalen Zusammenhängen auch mehrerer Größen beruhen, erkennen, grafisch darstellen und optimieren - f)
Reihendarstellung von Funktionen berechnen - g)
Messwertreihen interpolieren und und approximieren - h)
Problemstellungen, insbesondere Wachstums- und Zerfallprozesse, die sich durch lineare explizite Differentialgleichungen erster Ordnung beschreiben lassen, mit Richtungsfeldern visualisieren, analytisch und mit dem Euler-Cauchy-Verfahren numerisch lösen
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- i)
Integrale analytisch und numerisch berechnen
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1.4 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Linearen Algebra (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.4) | - a)
im dreidimensionalen Vektorraum rechnen, dabei Winkel, Flächen und Volumen berechnen sowie Lagebeziehungen und Abstände von Geraden und Ebenen ermitteln - b)
Erkenntnisse auf betriebsspezifische Fälle von Vektorräumen höherer Dimensionen übertragen - c)
lineare Zusammenhänge mit Matrizen modellieren - d)
lineare Gleichungssysteme auf Lösbarkeit prüfen und durch Gauß- Elimination mit Spaltenpivotwahl lösen
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- e)
iterative Lösungsverfahren rechnergestützt anwenden
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1.5 | Methoden, Modelle und Algorithmen aus der Stochastik (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 1.5) | - a)
Methoden der beschreibenden Statistik anwenden - b)
Wahrscheinlichkeiten berechnen - c)
diskrete und stetige zufallsabhängige Vorgänge mit Zufallsvariablen modellieren, Wahrscheinlichkeiten und Momente berechnen - d)
Simulationen von Zufallsexperimenten mit Hilfe von Zufallszahlengeneratoren für unterschiedliche Verteilungen programmieren - e)
Grundgesamtheit und Stichprobe unterscheiden, Punkt- und Konfidenzschätzungen für Erwartungswerte werte und Streuungen berechnen - f)
Tests anhand eines Testverfahrens durchführen, Fehler erster und zweiter Art unterscheiden - g)
Regressionsparameter zu zufallsabhängigen Messgrößen in linearen Modellen nach der Methode der kleinsten Fehlerquadrate berechnen und testen - h)
Korrelationskoeffizienten als Maß für den linearen Zusammenhang von Messgrößen berechnen
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2 | Software-technische Analyse und Planung von Softwarelösungen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2) | | |
2.1 | Bedarfsanalyse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.1) | - a)
Anforderungen und Kundenaufträge analysieren und Lastenhefte auswerten - b)
Ist-Analysen durchführen und dokumentieren - c)
Soll-Konzepte entwickeln
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2.2 | Datenschutz, Datensicherheit und Urheberrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.2) | - a)
rechtliche und betriebliche Regelungen zum Datenschutz anwenden - b)
Vorgaben und Vorschriften zur Datensicherheit, Datensicherung und Archivierung beim Umgang mit Daten beachten - c)
Vorschriften zum Urheberrecht anwenden
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- d)
kryptografische Methoden anwenden
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2.3 | DV-Konzept (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.3) | - a)
Objektmodellierungen durchführen, insbesondere mit einer standardisierten Beschreibungssprache - b)
Lösungsansätze entwickeln und mit standardisierten Methoden beschreiben
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- c)
betriebliche Vorgaben zur programmtechnischen Implementierung beachten - d)
Qualitätsanforderungen berücksichtigen sowie Versionskontrolle planen
| | 4 | |
2.4 | Algorithmen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.4) | Algorithmen bei der Umsetzung von Pflichtenheften auswählen, insbesondere- a)
die Grundkonstrukte wie Sequenz, Selektion und Iteration berücksichtigen
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- b)
iterative und rekursive Algorithmen einsetzen - c)
Komplexität von Algorithmen bezüglich Laufzeit und Speicherplatz sowie ihre Fehleranfälligkeit analysieren und den Programmieraufwand beurteilen - d)
die Algorithmen Binäres Suchen, Textsuche, Breiten- und Tiefensuche, Backtracking und Hash-Verfahren anwenden - e)
Sortierverfahren in Abhängigkeit von Datenmengen und -struktur auswählen
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- f)
parallele Algorithmen einsetzen
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2.5 | Datenmodellierung über Datenstrukturen und in Datenbanken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A -Nr. 2.5) | - a)
Objektmodelle in die elementaren Datentypen und die zusammengesetzten Datenstrukturen umsetzen, hinsichtlich der Speicherungsarten beurteilen sowie Zugriffsmethoden anwenden
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- b)
relationale oder objektorientierte Datenbankmodelle entwickeln - c)
ein Datenbankmanagementsystem und eine Datenbanksprache anwenden
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2.6 | Systemkomponenten für die Software-entwicklung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 2.6) | - a)
Systemkomponenten für die Softwareentwicklung einsetzen - b)
Eigenschaften der genutzten Betriebssysteme berücksichtigen - c)
die Client-Server-Architektur beachten - d)
Protokolle gemäß dem Schichtenmodell bei Datenkommunikationsanwendungen nutzen - e)
Modelle und Protokolle zur Prozesskommunikation nutzen
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3 | Softwareerstellung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3) | | |
3.1 | Programmiersprachen (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.1) | - a)
Programmiersprachen einordnen und unterscheiden - b)
in einer objektorientierten Sprache programmieren, Programme dokumentieren - c)
eine Entwicklungsumgebung zur Programmierung anwenden
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- d)
eine Skriptsprache anwenden
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3.2 | Programmsysteme (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.2) | - a)
Vorgehensmodelle des Softwareengineering einsetzen und Verfahren der Dokumentation, Planung und Organisation anwenden - b)
Modularisierung und Komponentenbildung durchführen - c)
Softwarekomponenten auswählen - d)
Versionsverwaltung durchführen - e)
Werkzeuge zum automatisierten Erzeugen von Programmen aus Quelltexten anwenden
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3.3 | Softwarequalität und Test (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 3.3) | - a)
Prüf- und Testmethoden planen und anwenden, Testwerkzeuge einsetzen - b)
Maßnahmen zur Qualitätssicherung im eigenen Arbeitsbereich planen und anwenden - c)
Qualitätskriterien bei der Entwicklung von Software anwenden
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4 | Softwareübergabe und Support (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4) | | |
4.1 | Softwaredokumentation und Benutzerunterstützung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.1) | - a)
Benutzerdokumentationen erstellen - b)
Entwicklerdokumentationen erstellen - c)
Benutzer beraten - d)
beim Softwareeinsatz auftretende Fragen systematisieren, Antworten kundengerecht aufbereiten
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4.2 | Mathematische Dokumentation und Interpretation der Ergebnisse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4.2) | - a)
numerische Ergebnisse mit grafischen Mitteln veranschaulichen, Grafiktypen der Statistik verwenden - b)
Auftraggeber bei der mathematischen Interpretation der Ergebnisse unterstützen und mathematische Problemstellungen und Resultate interdisziplinär kommunizieren - c)
betriebliche Werkzeuge zum Formalsatz einsetzen
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Abschnitt B Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten |
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1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1) | | während der gesamten Ausbildungszeit zu vermitteln |
1.1 | Stellung, Rechtsform und Struktur (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.1) | - a)
Aufgaben, Aufbau und Entscheidungsstrukturen des Ausbildungsbetriebes erläutern - b)
Rechtsform des Ausbildungsbetriebes beschreiben - c)
die Zusammenarbeit des Ausbildungsbetriebes mit Wirtschaftsorganisationen, Verbänden, Gewerkschaften und Behörden beschreiben - d)
Zielsetzung und Geschäftsfelder des Ausbildungsbetriebes und seine Stellung am Markt erläutern
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1.2 | Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.2) | - a)
Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis beachten - b)
den betrieblichen Ausbildungsplan mit dem Ausbildungsrahmenplan vergleichen - c)
arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen, für das Unternehmen wichtige tarifvertragliche Regelungen, Dienst- und Betriebsvereinbarungen sowie Mitbestimmungsrechte beachten - d)
wesentliche Inhalte des Arbeitsvertrages nennen - e)
Bereitschaft zu lebensbegleitendem Lernen entwickeln und berufsgezogene Fortbildungsmöglichkeiten ermitteln
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1.3 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.3) | - a)
Gefährdung für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen sowie Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen - b)
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden - c)
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten - d)
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
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1.4 | Umweltschutz (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 1.4) | Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere- a)
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären - b)
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden - c)
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen - d)
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
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2 | Geschäftsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2) | | |
2.1 | Leistungsprozesse (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.1) | - a)
den Prozess der Leistungserstellung im Ausbildungsbetrieb beschreiben - b)
Wirtschaftlichkeit betrieblicher Leistungen beurteilen - c)
die Rolle von Kunden und Lieferanten für die Leistungserstellung erläutern
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2.2 | Betriebliche Organisation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 2.2) | - a)
Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Aufgaben im Ausbildungsbetrieb unterscheiden und die eigene Tätigkeit in Geschäftsprozesse einordnen - b)
die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Organisationseinheiten beschreiben, insbesondere Informationsflüsse und Entscheidungsprozesse darstellen
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3 | Arbeitsorganisation und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3) | | |
3.1 | Information und Kommunikation (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.1) | - a)
fachbezogene, auch englischsprachige, Informationsquellen auswerten - b)
Gespräche situationsgerecht führen und Informationen aufgabenbezogen bewerten, Protokolle anfertigen - c)
Daten und Sachverhalte adressatengerecht präsentieren - d)
betriebsspezifische Dokumentationswerkzeuge auswählen und anwenden - e)
Präsentationswerkzeuge und -techniken einsetzen - f)
betriebsspezifische Fachterminologie anwenden - g)
Ergebnisse des Softwareentwicklungsprozesses präsentieren
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3.2 | Arbeitsplanung (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.2) | - a)
Zeitplan und Reihenfolge der Arbeitsschritte für den eigenen Arbeitsbereich festlegen, Termine planen und abstimmen - b)
den eigenen Arbeitsplatz unter Berücksichtigung betrieblicher Vorgaben und ergonomischer Aspekte gestalten - c)
Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation und der Arbeitsgestaltung vorschlagen - d)
Arbeits- und Organisationsmittel wirtschaftlich einsetzen
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3.3 | Teamarbeit, Projektmanagement (§ 3 Abs. 2 Abschnitt B Nr. 3.3) | - a)
Aufgabenanalyse durchführen und über die Form der Arbeitsorganisation entscheiden - b)
Aufgaben planen und im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen und auswerten
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- c)
Methoden des Projektmanagements anwenden - d)
Zusammenarbeit aktiv gestalten, Möglichkeiten zur Konfliktregelung anwenden
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