§ 2 SoldErnAnO 2015
Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen
Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:
- 1.
- Ernennungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
- 2.
- Ernennungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
- 3.
- Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.
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