§ 2 SoldErnAnO 2015

Vorbehaltene Ernennungen und Entlassungen

Dem Bundesministerium der Verteidigung behalte ich vor:

1.
Ernennungen zum Oberst in der Besoldungsgruppe A 16 und der Reservistinnen und Reservisten zum Oberst,
2.
Ernennungen der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen der Offiziere des Truppendienstes und des militärfachlichen Dienstes zum Leutnant und
3.
Ernennungen und Entlassungen in sonstigen besonderen Fällen.

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