§ 8 SoldErnAnO 2015
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
(1) Diese Anordnung tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 25. April 2013 (BGBl. I S. 954), geändert durch die Anordnung vom 3. März 2014 (BGBl. I S. 254), aufgehoben.
(3) Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ist beteiligt worden.
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