§ 8 SoldErnAnO 2026

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Anordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.

(2) Gleichzeitig wird die Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Soldatinnen und Soldaten und die Ernennung von Reservistinnen und Reservisten vom 22. September 2015 (BGBl. I S. 1597) aufgehoben.

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