Art 1 SozSichAbkHRVG
Den folgenden, in Bonn am 24. November 1997 unterzeichneten Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit,
- 2.
- Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Kroatien über Soziale Sicherheit.
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