Art 1 SozSichAbkINDG
Folgenden in Berlin am 12. Oktober 2011 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 12. Oktober 2011 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Indien über Soziale Sicherheit.
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