Art 3 SozSichAbkINDG
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
(2) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 26 Absatz 1 und die Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens nach ihrem Artikel 6 Absatz 1 in Kraft treten, ist im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben.
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