Art 1 SozSichAbkROMG
Folgenden in Bukarest am 8. April 2005 unterzeichneten zwischenstaatlichen Übereinkünften wird zugestimmt:
- 1.
- dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit,
- 2.
- der Vereinbarung zur Durchführung des Abkommens vom 8. April 2005 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Rumänien über Soziale Sicherheit.
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