§ 5 SozSichVoRV
(1) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tage nach der Verkündung in Kraft.
(2) Soweit sich die Verordnung auf die Anwendung der Rechtsvorschriften über die gesetzliche Rentenversicherung bezieht, tritt sie mit Wirkung vom 1. Januar 1956 in Kraft.
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