Anlage 2 SpedKfmAusbV 2004

(zu § 5)

(Fundstelle: BGBl. I 2004, 1911 - 1913)

1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildungspositionen

1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele c bis f,
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz
zu vermitteln.
(2) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele a, f, g und m,
5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele a und c,
im Zusammenhang mit den Berufsbildpositionen
2.1
Arbeitsorganisation,
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele a und b,
zu vermitteln.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.1
Güterversendung und Transport, Lernziele a bis d,
8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
zu vermitteln und in Verbindung damit die Vermittlung der Berufsbildpositionen
1.4
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
1.5
Umweltschutz,
2.1
Arbeitsorganisation,
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernzeile b, d und e,
zu vertiefen.

2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernzeile c, d, h, i, k, l,
5.1
Güterversendung und Transport, Lernziele e bis i,
5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziel a,
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziel d,
7.
Marketing, Lernziele c bis e,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
5.1
Güterversendung und Transport, Lernzeile a bis d,
5.3
Sammelgut- und Systemverkehre
zu vertiefen.
(2) In einem Zeitraum von zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.2
Lagerlogistik
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
1.3
Personalwirtschaft, arbeits-, sozial- und tarifrechtliche Vorschriften, Lernziele a und b,
2.2
Teamarbeit und Kommunikation,
8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziele b bis d,
9.3
Qualitätsmanagement
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
1.1
Stellung, Rechtsform und Struktur, Lernziel e,
2.1
Arbeitsorganisation
zu vertiefen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziel k,
9.1
Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele a, c, e und f
9.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele a bis c,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
5.1
Güterversendung und Transport
zu vertiefen.

3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen

3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik, Lernziele b und e, n bis p,
5.4
Internationale Spedition,
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen, Lernziele b, e bis k,
9.1
Zahlungsverkehr und Buchführung, Lernziele b, d, g und h,
9.2
Kosten- und Leistungsrechnung, Controlling, Lernziele d bis f,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme,
2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
7.
Marketing, Lernziele c bis e,
8.
Gefahrgut, Schutz und Sicherheit, Lernziel a,
9.3
Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(2) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziel f,
5.5
Logistische Dienstleistungen, Lernziele b bis i und l,
7.
Marketing, Lernziele a und b,
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
2.3
Informations- und Kommunikationssysteme, Lernziele a bis e,
2.4
Datenschutz und Datensicherheit,
3.
Anwenden der englischen Sprache bei Fachaufgaben, Lernziele c und d,
4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik,
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen,
7.
Marketing, Lernziele c bis e,
9.3
Qualitätsmanagement
fortzuführen.
(3) In einem Zeitraum von drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse einer der Berufsbildpositionen
5.1
Güterversendung und Transport,
5.2
Lagerlogistik
5.3
Sammelgut- und Systemverkehre,
5.4
Internationale Spedition oder
5.5
Logistische Dienstleistungen
in Verbindung mit den Fertigkeiten und Kenntnissen der Berufsbildpositionen
4.
Prozessorientierte Leistungserstellung in Spedition und Logistik
6.
Verträge, Haftung und Versicherungen
zu vertiefen. Dabei ist der betriebliche Ausbildungsschwerpunkt zugrunde zu legen.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.