Art 26 StÄndG 1961
(1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
(2) Abweichend von Absatz 1 treten Artikel 16 und Artikel 17 Nrn. 1 bis 3, 6, 11 und 14 erst mit Wirkung vom ersten Tage des auf die Verkündung dieses Gesetzes folgenden zweiten Kalendermonats in Kraft.
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