§ 4 StaRUG
Ausgenommene Rechtsverhältnisse
Einer Gestaltung durch einen Restrukturierungsplan sind unzugänglich:
- 1.
- Forderungen von Arbeitnehmern aus oder im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich der Rechte aus Zusagen auf betriebliche Altersversorgung,
- 2.
- Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen und
- 3.
- Forderungen nach § 39 Absatz 1 Nummer 3 der Insolvenzordnung.
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