§ 1 StBAPO
Gegenstand der Verordnung
Diese Verordnung regelt
- 1.
- den Vorbereitungsdienst in der Steuerverwaltung der Länder
- a)
- für die Laufbahn des einfachen Dienstes,
- b)
- für die Laufbahn des mittleren Dienstes und
- c)
- für die Laufbahn des gehobenen Dienstes,
- 2.
- das Verfahren für den Aufstieg in der Steuerverwaltung der Länder
- a)
- in den mittleren Dienst,
- b)
- in den gehobenen Dienst und
- c)
- in den höheren Dienst,
- 3.
- die Einführung in die Aufgaben des höheren Dienstes in der Steuerverwaltung der Länder sowie
- 4.
- die Einrichtung und die Aufgaben des Koordinierungsausschusses.
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