§ 78 StBAPO

Aufstieg in den mittleren Steuerverwaltungsdienst

Für die Einführungszeit beim Aufstieg vom einfachen Steuerverwaltungsdienst in den mittleren Steuerverwaltungsdienst gelten die Vorschriften für den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nach Teil 2 Kapitel 1 und 2 entsprechend.

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