§ 78 StBAPO
Aufstieg in den mittleren Steuerverwaltungsdienst
Für die Einführungszeit beim Aufstieg vom einfachen Steuerverwaltungsdienst in den mittleren Steuerverwaltungsdienst gelten die Vorschriften für den Vorbereitungsdienst für den mittleren Steuerverwaltungsdienst nach Teil 2 Kapitel 1 und 2 entsprechend.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.