§ 4 StFachAngAusbV
Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Arbeitsprozesse organisieren,
- 2.
- Buchführungen und Aufzeichnungen erstellen und auswerten,
- 3.
- Entgeltabrechnungen durchführen,
- 4.
- Jahresabschlüsse vorbereiten und erstellen sowie Einnahmenüberschussrechnungen erstellen,
- 5.
- die Beratung von Mandantinnen und Mandaten in betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten vorbereiten und unterstützen,
- 6.
- Verwaltungsakte prüfen und Rechtsbehelfe vorbereiten,
- 7.
- Steuererklärungen erstellen sowie steuerliche Anträge vorbereiten und übermitteln und
- 8.
- mit internen und externen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern kommunizieren und kooperieren.
(3) Die Berufsbildpositionen der integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit,
- 3.
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit,
- 4.
- digitalisierte Arbeitswelt,
- 5.
- digitale Geschäftsprozesse umsetzen und
- 6.
- Verschwiegenheitspflichten und berufsrechtliche Vorgaben erkennen und einhalten.
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