§ 8 StFachAngAusbV

Prüfungsbereiche

Die Zwischenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
„Arbeitsabläufe organisieren“ und
2.
„Steuererklärungen vorbereiten und Buchhaltungen bearbeiten“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.