§ 1 StIdV
Aufbau der Identifikationsnummer
Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung besteht aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer als elfter Ziffer.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.
Die Identifikationsnummer nach § 139b der Abgabenordnung besteht aus zehn Ziffern und einer Prüfziffer als elfter Ziffer.
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