§ 5 StimmRMV

Nutzung der MVP

Die Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ auf der MVP erfordert eine vorherige Registrierung auf der MVP und eine Zulassung zum Fachverfahren durch die Bundesanstalt. Die Voraussetzungen für die Registrierung nach dem Benutzerhandbuch für die MVP sind zu beachten. Die Voraussetzungen für die Zulassung zum Fachverfahren nach dem Informationsblatt zur Nutzung des Fachverfahrens „Stimmrechtsmitteilungen (§§ 33 ff. WpHG)“ sind zu beachten.

Amtlicher Hinweis: Im Internet abrufbar unter www.bafin.de in der Rubrik „Die BaFin » Service » MVP Portal“ am Ende der Seite unter „Zusatzinformationen » Handbücher“.Amtlicher Hinweis: Im Internet abrufbar unter www.bafin.de in der Rubrik „Recht & Regelungen » Verwaltungspraxis » Merkblätter“.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.