§ 19 StmStbAusbV
Prüfungsbereiche
Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
- 2.
- Ausführen eines Auftrages,
- 3.
- Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
- 4.
- Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
- 5.
- Wirtschafts- und Sozialkunde.
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