§ 19 StmStbAusbV

Prüfungsbereiche

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Gestalten und Herstellen einer Steinbildhauerarbeit,
2.
Ausführen eines Auftrages,
3.
Gestalten und Planen von Steinbildhauerarbeiten,
4.
Anwenden von Fertigungstechniken und Durchführen von Versetzarbeiten sowie
5.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.