§ 7 StrandschutzwerkSicherungsV

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Sicherung von Strandschutzwerken auf der Nordseeinsel Borkum vom 22. Februar 1973 (VkBl. 1973, 218) außer Kraft.

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