Art 1 StrBNÜbkÄndProtG
(1) Dem in Brüssel am 27. März 2000 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten Protokoll vom 22. März 2000 zur Änderung des Übereinkommens vom 9. Februar 1994 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Straßen mit schweren Nutzfahrzeugen im Hinblick auf die Inkraftsetzung der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge *) (Übereinkommen, BGBl. 1994 II S. 1765, das durch das Protokoll vom 18. September 1997, BGBl. 1998 II S. 1615, geändert worden ist) wird zugestimmt.
(2) Das Protokoll wird nachstehend veröffentlicht.
----- *) ABl. EG Nr. L 187 S. 42
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