Art 2 StrBNÜbkSEG

Soweit das Autobahnbenutzungsgebührengesetz für schwere Nutzfahrzeuge - ABBG - vom 30. August 1994 (BGBl. 1994 II S. 1765, 2476) auf das Übereinkommen vom 9. Februar 1994 verweist, gilt dies als Verweis auf das Übereinkommen in der durch das nachstehend veröffentlichte Protokoll geänderten Fassung und auf das nachstehend veröffentlichte Zusatzübereinkommen als Bestandteil dieses Übereinkommens.

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