§ 97 StRSaarEG
Steuererleichterungen für den Wiederaufbau und Wohnungsbau
(1) Die Steuererleichterungen, die im Saarland auf Grund der
- 1.
- Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau vom 29. Dezember 1953 (Amtsblatt des Saarlandes 1954 S. 8),
- 2.
- Zweiten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau vom 12. November 1954 (Amtsblatt des Saarlandes S. 1367) und
- 3.
- Dritten Verordnung über Steuer- und Gebührenerleichterungen für den Wohnungsbau vom 6. März 1958 (Amtsblatt des Saarlandes S. 607)
(2) Die Vorschriften der §§ 10 bis 15 der in Absatz 1 genannten Verordnungen sind weiterhin anzuwenden.
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