§ 2 StrVerjFrG
Anpassung des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts
Soweit die Verjährung der Strafverfolgung nach § 1 ruht, findet § 5 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Aufhebung des Besatzungsrechts vom 30. Mai 1956 (Bundesgesetzbl. I S. 437) keine Anwendung.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.