Anlage 1 StVO

(zu § 40 Absatz 6 und 7)

(Fundstelle: BGBl. I 2013, 390 - 393)


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lfd. Nr.ZeichenErläuterungen
Abschnitt 1 Allgemeine Gefahrzeichen (zu § 40 Absatz 6)
1Zeichen 101

Gefahrstelle
Ein Zusatzzeichen kann die Gefahr näher bezeichnen.
2Zeichen 102

Kreuzung oder Einmündung
Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts
3Zeichen 103

Kurve
4Zeichen 105

Doppelkurve
5Zeichen 108

Gefälle
6Zeichen 110

Steigung
7Zeichen 112

Unebene Fahrbahn
8Zeichen 114

Schleuder- oder Rutschgefahr
Schleuder- oder Rutschgefahr bei Nässe oder Schmutz
9Zeichen 117

Seitenwind
10Zeichen 120

Verengte Fahrbahn
11Zeichen 121

Einseitig verengte Fahrbahn
12Zeichen 123

Arbeitsstelle
13Zeichen 124

Stau
14Zeichen 125

Gegenverkehr
15Zeichen 131

Lichtzeichenanlage
16Zeichen 133

Fußgänger
17Zeichen 136

Kinder
18Zeichen 138

Radverkehr
19Zeichen 142

Wildwechsel
Abschnitt 2 Besondere Gefahrzeichen vor Übergängen von Schienenbahnen mit Vorrang (zu § 40 Absatz 7)
20Zeichen 151

Bahnübergang
21Zeichen 156

Bahnübergang mit
dreistreifiger Bake
Bahnübergang mit dreistreifiger Bake etwa 240 m vor dem Bahnübergang. Die Angabe erheblich abweichender Abstände kann an der dreistreifigen, zweistreifigen und einstreifigen Bake oberhalb der Schrägstreifen in schwarzen Ziffern erfolgen.
22Zeichen 159

Zweistreifige Bake
Zweistreifige Bake etwa 160 m vor dem Bahnübergang
23Zeichen 162

Einstreifige Bake
Einstreifige Bake etwa 80 m vor dem Bahnübergang

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