Anlage VIIIa StVZO

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

1
Durchführung und Gegenstand der Hauptuntersuchung
Bei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung
1.
der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie
2.
der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien
oder, soweit solche nicht vorliegen,
3.
diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen
zu überprüfen.
Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.
Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.
2
Umfang der Hauptuntersuchung
Die Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1
2.1
die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung
2.1.1
des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII
oder
2.1.2
der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIII
jeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,
2.2
der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,
2.3
an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.
3
Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe
3.1
Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.
3.2
Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.
4
Untersuchungskriterien
Das Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.
4.1
Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
4.1.1
eine vorgegebene Gestaltung,
4.1.2
eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,
4.1.3
eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),
4.1.4
eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)
zu erfolgen.
4.2
Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf
4.2.1
Beschädigung, Korrosion und Alterung,
4.2.2
übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,
4.2.3
sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,
4.2.4
Freigängigkeit und Leichtgängigkeit
zu erfolgen.
4.3
Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.
4.4
Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.
5
Anforderungen an die Durchführung der Untersuchung
Die Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.
Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass
5.1
keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,
5.2
keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,
5.3
die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt
und
5.4
keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen
werden können.
6
Untersuchung
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.1
Bremsanlage
Gesamtanlage





Einhaltung von Vorgaben
Betriebsbremswirkung
Feststellbremswirkung
Gleichmäßigkeit
Funktion der Dauerbrems-
anlage
Auffälligkeiten
Abstufbarkeit/Zeitverhalten
Auffälligkeiten
Löseverhalten


Hilfsbremswirkung
Funktion des automatischen Blockierverhinderers
Dichtheit
Einrichtungen zur
Energiebeschaffung
Füllzeit
Auffälligkeiten

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Einrichtungen zur
Energiebevorratung

Zustand
Auffälligkeiten
Funktion der Entwässerungseinrichtung

Zustand
Ausführung
Betätigungs- und ÜbertragungseinrichtungenZustand
Auffälligkeiten
Zustand
Auflaufeinrichtung
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion

Zustand
Ausführung
Steuer- und Regeleinrichtungen
(Ventile)





Zustand
Auffälligkeiten
bei Druckluftbremsanlagen:
Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers
Funktion der Abreißsicherung
Funktion der selbsttätigen Bremsung
Funktion des Löseventils am Anhänger
Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)



Zustand
Ausführung
Funktion des Bremskraftverstärkers
Funktion der Drucksicherung
Radbremse/Zuspanneinrichtung
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion



Zustand
Funktion der Nachstelleinrichtung
Einstellung
Ausführung
Prüfeinrichtungen und PrüfanschlüsseZustand
Auffälligkeiten
Zustand
Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
6.2
Lenkanlage
GesamtanlageEinhaltung von Vorgaben
Betätigungseinrichtungen

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion der Lenkanlage

Zustand
Lenkkräfte
– Auffälligkeit, Zulässigkeit
ÜbertragungseinrichtungenZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Einstellung
LenkhilfeFunktion
Zustand
Dichtheit
LenkungsdämpferZustand
6.3
Sichtverhältnisse
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Scheiben
Zustand
Auffälligkeiten
Beeinträchtigung des Sichtfeldes

Zustand
Ausführung
Zulässigkeit

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Rückspiegel
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit

Zustand
Beeinträchtigung der Sicht
Scheibenwischer
Zustand
Auffälligkeiten
Funktion
Zustand
ScheibenwaschanlageFunktion
6.4
Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
6.4.1
Aktive lichttechnische Einrichtungen
Scheinwerfer und Leuchten



Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit
Funktion
Einstellung der Scheinwerfer



Zustand
Prüfzeichen
Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage
Anbaumaße und Sichtwinkel
Zulässigkeit
6.4.2
Passive lichttechnische Einrichtungen
Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit


Zustand
Prüfzeichen
Anbaumaße und Sichtwinkel
Zulässigkeit
6.4.3
Andere Teile der elektrischen Anlage
elektrische LeitungenZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Verlegung, Absicherung
BatterienZustand
Auffälligkeiten
Zustand
elektrische Verbindungs-
einrichtungen


Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Anzahl
Zulässigkeit

Zustand
Funktion (Kontaktbelegung)
Kontroll- und WarneinrichtungenFunktion
andere TeileZustand
Auffälligkeiten
Zustand
6.5
Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
AchsenZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Art und Qualität der Reparaturausführung

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Aufhängung
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit (Kraftrad)
Zustand
Federn, StabilisatorZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
pneumatische und hydro-
pneumatische Federung
Zustand
Auffälligkeiten

Zustand
Funktion und Einstellung der Ventile
Schwingungsdämpfer/
Achsdämpfung

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Zustand
Räder
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Zustand
Reifen
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Zustand
6.6
Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Rahmen/tragende TeileZustand
Auffälligkeiten
Zustand
Aufbau
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit/Befestigung
Zustand
Unterfahrschutz/seitliche
Schutzvorrichtung

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Zustand
mechanische Verbindungs-
einrichtungen
Zustand
Auffälligkeiten


Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
StützeinrichtungenZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Funktion
Reserveradhalterung
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit

Zustand
Funktion
Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung


Zustand
Prüf- bzw. Austauschfristen
Funktion
Kraftradverkleidung
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Zustand

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
andere TeileZustand
Auffälligkeiten

Zustand
Ausführung
Zulässigkeit
AntriebZustand
Auffälligkeiten
Zustand
6.7
Sonstige Ausstattungen
6.7.1
Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit
Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme

Einhaltung von Vorgaben
Zustand
Auffälligkeiten
Anzahl, Anbringung
Zulässigkeit

Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
AirbagEinhaltung von VorgabenEinhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
ÜberrollschutzEinhaltung von Vorgaben
fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/LenkanlageEinhaltung von Vorgaben
sonstige AusstattungenEinhaltung von Vorgaben
6.7.2
Weitere Ausstattungen
Sicherung gegen unbefugte
Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage

Ausführung
Zulässigkeit
Funktion

Zustand
Unterlegkeile
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
Zustand
Einrichtungen für Schallzeichen
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Zustand
Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, VerbandskastenAusführung
Zulässigkeit
Zustand
Geschwindigkeitsmessgerät
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Genauigkeit
Fahrtschreiber/Kontrollgerät
Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung
Einhaltung der Prüffrist

Zustand
Funktion
Geschwindigkeitsbegrenzer


Einhaltung von Vorgaben
Ausführung, Einbau
Zulässigkeit
Vorhandensein von
Prüfbescheinigung bzw.
Verplombung
Funktion, falls durchführbar


Zustand
Manipulationssicherheit
Funktion

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Geschwindigkeitsschild(er)
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
Zustand
weitere sicherheits-
relevante Ausstattungen
Einhaltung von Vorgaben
6.8
Umweltbelastung
6.8.1
Geräusche
6.8.1.1
Fahrzeuge allgemein
Schalldämpferanlage

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten

Zustand
Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklung
Auffälligkeiten

Zustand
Messung Fahrgeräusch
6.8.1.2
Krafträder
Schalldämpferanlage

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage
Geräuschentwicklung
Auffälligkeiten


Zustand
Messung Standgeräusch
bei nicht nachgewiesener
Zulässigkeit
Messung Standgeräusch
Motor/Antrieb/Aufbau/KapselungGeräuschentwicklung
Auffälligkeiten

Zustand
Messung Fahrgeräusch
6.8.2
Abgase
6.8.2.1
Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)
schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
AbgasreinigungssystemAbgasverhalten
Zulässigkeit
6.8.2.2
Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)
schadstoffrelevante Bauteile/
Abgasanlage

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Motormanagement-/
Abgasreinigungssysteme

Abgasverhalten
Zulässigkeit
OBD-Daten (Modus 01)
Zulässigkeit
OBD-Fehlercodes (Modus 03)
Zulässigkeit
6.8.3
Elektromagnetische Verträglichkeit
Zündanlage/andere elektrische und elektronische EinrichtungenZustand
Auffälligkeiten
6.8.4
Verlust von Flüssigkeiten
Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit

Zustand
Dichtheit
6.8.5
Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte Gasanlage

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zulässigkeit
Dichtheit

Zustand
Kennzeichnungen der Bauteile
6.8.6
Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen
gesamte WasserstoffanlageEinhaltung von Vorgaben
6.8.7
Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter elektrischer
Antrieb
Einhaltung von Vorgaben
6.8.8
Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen
gesamter AntriebEinhaltung von Vorgaben
6.9
Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind
einzelne SystemeEinhaltung von Vorgaben
6.9.1
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Ein-, Aus- und Notausstiege

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit
Funktion der Reversiereinrichtung

Zustand
Funktion
Hebeeinrichtungen/Hublifte,
fremdkraftbetätigte Rampen

Zustand
Auffälligkeiten
Funktion

Zustand
Funktion

Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
Bodenbelag und Trittstufen
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zustand
Platz für Fahrer und Begleit-
personal

Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zustand
Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl
Zulässigkeit

Zustand
Übereinstimmung mit
Angaben auf Schild
Festhalteeinrichtungen,
Rückhalteeinrichtungen


Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung, Anzahl,
Anbringung
Zulässigkeit
Funktion
Ausführung
Zulässigkeit
FahrgastverständigungssystemFunktionZustand
InnenbeleuchtungFunktionZustand
Ziel-/Streckenschild,
Liniennummer
Ausführung
Funktion der Beleuchtungs-
einrichtung
Zustand
UnternehmeranschriftAusführung
FeuerlöscherEinhaltung der PrüffristZustand
Brand-/RauchmelderFunktionZustand
Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Zustand
6.9.2
Taxi
GesamtsystemEinhaltung von Vorgaben
Taxischild/BeleuchtungseinrichtungAusführung
Zustand
Funktion
FahrzeugfarbeAusführung
Zulässigkeit
UnternehmeranschriftAusführung
Fahrpreisanzeiger
Ausführung
Verplombung
Zustand
Alarmeinrichtung
Ausführung
Zulässigkeit
Funktion
Zustand
6.9.3
Krankenkraftwagen
KennzeichnungAusführung, Anbringung
Zulässigkeit
Zustand
InneneinrichtungAusführungZustand
Untersuchungspunkt
(Bauteil, System)
Untersuchungskriterium
Pflichtuntersuchungen
Ergänzungsuntersuchungen
(Beispiele)
6.10
Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Zustand
FabrikschildAusführung, Anbringung
Zulässigkeit
Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG
Zustand
Auffälligkeiten
Ausführung
Auffälligkeiten
Übereinstimmung mit den
tatsächlichen Maßen
amtliches Kennzeichen
(vorne und hinten)

Zustand
Ausführung
FahrzeugdokumenteÜbereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

Fußnote(n):

(+++ Anlage VIIIa: Zur Anwendung vgl. § 72 Abs. 2 Nr. 8 +++)

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.