Anlage XXVIII StVZO

(§ 35a Absatz 8)

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 930)

Anmerkungen: Das Piktogramm ist rot.
Sitz, Kindersitz und Umrandung des Airbags sind schwarz.
Das Wort Airbag und der Airbag sind weiß.
Der Durchmesser des Piktogramms beträgt mindestens 60 mm.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.