§ 4 SüßwAusbV
Struktur und Inhalte der Berufsausbildung
(1) Die Berufsausbildung gliedert sich in
- 1.
- berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
- 2.
- integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
(2) Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team, Organisation,
- 2.
- Anwenden von Qualitätssicherungssystemen,
- 3.
- Anwenden von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Annehmen, Lagern und Vorbereiten von Roh-, Zusatz- und Hilfsstoffen für Süßwaren,
- 5.
- Herstellen von Süßwaren,
- 6.
- Verpacken von Produkten sowie
- 7.
- Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken.
(3) Die berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind prozessbezogen in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
- 1.
- Schokoladewaren und Konfekt,
- 2.
- Bonbons und Zuckerwaren,
- 3.
- feine Backwaren,
- 4.
- Knabberartikel oder
- 5.
- Speiseeis.
(4) Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 2.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz.
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