§ 1 SVBezGrV 2014

Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2012 beträgt 33 002 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 857 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

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