§ 5 SVBezGrV 2015
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
„Jahr | Umrechnungswert | vorläufiger Umrechnungswert |
2013 | 1,1762 | |
2015 | 1,1717“ |
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