§ 1 SVBezGrV 2016
Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2014 beträgt 34 514 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2016 beträgt 36 267 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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