§ 5 SVBezGrV 2017
Werte zur Umrechnung der Beitragsbemessungsgrundlagen des Beitrittsgebiets
Die Anlage 10 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird wie folgt ergänzt:
Jahr | Umrechnungswert | vorläufiger Umrechnungswert |
„2015 | 1,1502 | |
2017 | 1,1193” |
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.