§ 1 SVBezGrV 2019

Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung

(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2017 beträgt 37 077 Euro.

(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 38 901 Euro.

(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.