§ 1 SVBezGrV 2021
Durchschnittsentgelte in der Rentenversicherung
(1) Das Durchschnittsentgelt für das Jahr 2019 beträgt 39 301 Euro.
(2) Das vorläufige Durchschnittsentgelt für das Jahr 2021 beträgt 41 541 Euro.
(3) Die Anlage 1 zum Sechsten Buch Sozialgesetzbuch wird entsprechend ergänzt.
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