Anlage 2 SVFAngAusbV 1997
(zu § 4)
(Fundstelle: BGBl. I 1996, S. 1989 - 1995)
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Der Ausbildungsbetrieb (§ 3 Abs. 1 Nr. 1) | ||
1.1 | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.1) | a) | Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | Rechtsform des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Aufgaben der für den Ausbildungsbetrieb wichtigen Institutionen sowie Organisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erläutern | ||
1.2 | Unternehmensziele und Organisation (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.2) | a) | Tätigkeitsfelder des Ausbildungsbetriebes und Ziele erläutern |
b) | die Organisationsstrukturen des Ausbildungsbetriebes beschreiben | ||
c) | betriebliche Organisationsvorgaben in Arbeitsabläufen umsetzen | ||
1.3 | Personalwesen (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.3) | a) | Personalplanung, -beschaffung und -einsatz im Zusammenhang mit der Organisation des Ausbildungsbetriebes an Beispielen erläutern |
b) | die Qualifizierung von Beschäftigten als Personalentwicklungsmaßnahme und ihre Bedeutung für die persönliche Entwicklung sowie für den Ausbildungsbetrieb aufzeigen | ||
c) | für das Arbeitsverhältnis wichtige Nachweise und die Positionen der Gehaltsabrechnung erläutern | ||
1.4 | Selbstverwaltung und Aufsicht (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.4) | a) | die Wirkungen des Selbstverwaltungsprinzips auf die Aufgabenwahrnehmung beim Ausbildungsbetrieb beschreiben |
b) | Satzung und sonstige Normen als autonomes Recht des Ausbildungsbetriebes erläutern | ||
c) | Organe des Ausbildungsbetriebes und ihre Aufgaben beschreiben | ||
d) | Aufgaben der Staatsaufsicht und Aufsichtsmittel gegenüber dem Ausbildungsbetrieb darstellen | ||
1.5 | Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.5) | a) | Rechte und Pflichten aus dem Berufsausbildungsvertrag, dem Arbeitsvertrag sowie weiteren für den Ausbildungsbetrieb geltenden Rechtsgrundlagen beschreiben |
b) | arbeits- und dienstrechtliche Stellung der Beschäftigtengruppen des Ausbildungsbetriebes abgrenzen | ||
c) | den Ausbildungsplan mit der Ausbildungsordnung vergleichen und zu seiner Umsetzung beitragen | ||
d) | die sich aus den Rechten und Funktionen der Personal- oder Betriebsvertretung ergebenden Möglichkeiten erläutern | ||
e) | arbeits- und verwaltungsgerichtliche Verfahren als Formen des Rechtsschutzes der Beschäftigten erläutern | ||
1.6 | Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung (§ 3 Abs. 1 Nr. 1.6) | a) | Regelungen über Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit einhalten und sich situationsgerecht verhalten |
b) | zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
c) | zur rationellen Ressourcenverwendung im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen | ||
2 | Aufgaben der Sozialversicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2) | ||
2.1 | Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.1) | a) | die Stellung der Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung erklären |
b) | die Gliederung der Sozialversicherung in Versicherungszweige erläutern | ||
c) | die in den Zweigen der Sozialversicherung zu lösenden Aufgaben den Versicherungsträgern zuordnen | ||
d) | gemeinsame Vorschriften für die Sozialleistungsbereiche anwenden | ||
e) | die für das Zusammenwirken der Sozialleistungsträger erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
f) | Wirkungen des über- und zwischenstaatlichen Sozialversicherungsrechts berücksichtigen | ||
2.2 | Versicherte, Mitglieder (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.2) | a) | Versicherungspflicht, Versicherungsfreiheit und Befreiung von der Versicherungspflicht Beschäftigter feststellen |
b) | Versicherungsberechtigung Beschäftigter feststellen | ||
c) | zuständigen Versicherungszweig und Versicherungsträger ermitteln | ||
2.3 | Beiträge für Beschäftigte (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.3) | a) | Beitragspflicht und Beitragsfreiheit feststellen |
b) | Bestimmungsgrößen für die Berechnung der Beiträge anwenden | ||
c) | Verteilung der Beitragslast sowie den Beitragszahler ermitteln | ||
d) | Fälligkeit der Beiträge bestimmen | ||
e) | Folgen des Zahlungsverzugs aufzeigen | ||
2.4 | Leistungen (§ 3 Abs. 1 Nr. 2.4) | a) | Leistungsarten unterscheiden |
b) | Ansprüche auf gesundheitliche Maßnahmen feststellen | ||
c) | Ansprüche auf Maßnahmen zur wirtschaftlichen Sicherung feststellen | ||
d) | Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Bedarfsgerechtigkeit bei der Leistungserbringung berücksichtigen | ||
e) | Aufgaben der unterschiedlichen medizinischen Dienste beschreiben | ||
f) | Maßnahmen zur Sicherung von Erstattungsansprüchen gegenüber Leistungsempfängern und anderen Sozialleistungsträgern einleiten | ||
g) | Maßnahmen zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen einleiten | ||
3 | Informationsverarbeitung und Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3) | ||
3.1 | Informationsbeschaffung, -Verarbeitung und -aufbereitung (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.1) | a) | Ziele und Einsatzbereiche der Informationsverarbeitung beschreiben sowie Auswirkungen auf Arbeitsabläufe im Ausbildungsbetrieb erläutern |
b) | Daten für die Informationsverarbeitung beschaffen, aufbereiten und auswerten | ||
3.2 | Informations- und Kommunikationssysteme (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.2) | a) | Aufbau und Funktion der Informations- und Kommunikationssysteme des Ausbildungsbetriebes beschreiben |
b) | Informations- und Kommunikationstechniken des Ausbildungsbetriebes aufgabenorientiert einsetzen | ||
c) | Schutzvorschriften für mit Informations- und Kommunikationstechniken ausgestattete Arbeitsplätze anwenden | ||
3.3 | Datenschutz (§ 3 Abs. 1 Nr. 3.3) | a) | Vorschriften zum Datenschutz anwenden |
b) | betriebliche Regelungen zur Datensicherheit bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten anwenden | ||
4 | Kommunikation und Kooperation (§ 3 Abs. 1 Nr. 4) | ||
4.1 | Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.1) | a) | Grundsätze und Formen der Kommunikation und Kooperation in unterschiedlichen Situationen auf das berufliche Handeln anwenden |
b) | Kommunikation unter Beachtung rechtlicher, wirtschaftlicher und formaler Anforderungen ziel-, adressaten- und situationsgerecht gestalten | ||
c) | Notwendigkeit gegenseitiger Information und Vorzüge von Zusammenarbeit aufzeigen | ||
d) | bei der Kommunikation und Kooperation eigene Standpunkte artikulieren | ||
e) | gemeinsame Vorschriften über Aufklärung, Beratung und Auskunft anwenden | ||
4.2 | Umgang mit Konflikten (§ 3 Abs. 1 Nr. 4.2) | a) | Konfliktursachen im Kommunikations- und Kooperationsprozeß feststellen |
b) | Möglichkeiten zur Konfliktregelung im Interesse eines sachbezogenen Ergebnisses anwenden | ||
c) | Konflikte als Chance für verbesserte Kommunikation und Kooperation erläutern | ||
5 | Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren (§ 3 Abs. 1 Nr. 5) | a) | Grundsätze und Formen des Verwaltungshandelns anwenden |
b) | Regelungen für Einleitung, Durchführung und Abschluß des Verwaltungsverfahrens anwenden | ||
c) | Regelungen zum Widerspruchsverfahren beim Versicherungsträger anwenden | ||
d) | Wirkungen des Sozialgerichtsverfahrens auf das Verwaltungshandeln des Versicherungsträgers erläutern | ||
e) | bei Ordnungswidrigkeiten erforderliche Maßnahmen veranlassen | ||
6 | Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken (§ 3 Abs. 1 Nr. 6) | a) | Methoden für systematisches und kontinuierliches Lernen berücksichtigen |
b) | eigene Arbeitsorganisation rationell und funktionsgerecht gestalten | ||
c) | Fachliteratur, Dokumentationen und andere Informationsmittel nutzen | ||
d) | Arbeitsmittel rationell, funktionsgerecht und umweltschonend einsetzen | ||
e) | Techniken der Rechtsanwendung beim Wahrnehmen von Fachaufgaben einsetzen | ||
f) | aus mündlichen und schriftlichen Informationen den wesentlichen Sachverhalt ermitteln, Lösungen entwickeln und Ergebnisse adressatengerecht gestalten | ||
Lfd. Nr. | Teil des Ausbildungsberufsbildes | Zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse | |
1 | 2 | 3 | |
1 | Versicherter Personenkreis (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 1) | a) | Versicherungspflicht kraft Gesetzes oder Satzung als Voraussetzung für die Beitragspflicht des Unternehmers und die Leistungspflicht des Unfallversicherungsträgers feststellen |
b) | Versicherungsfreiheit und die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung feststellen | ||
2 | Mitgliedschaft (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 2) | a) | den zuständigen Unfallversicherungsträger bestimmen |
b) | Auswirkungen auf die Zuständigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung bei Änderungen des Unternehmers und des Unternehmens feststellen | ||
3 | Finanzierung (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 3) | a) | die Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung erläutern |
b) | Beitragspflicht feststellen, Beiträge berechnen sowie Beitragsentrichtung veranlassen und überwachen | ||
c) | Beitreibung von rückständigen Beiträgen einleiten | ||
4 | Leistungen (§ 3 Abs. 2 Buchstabe B Nr. 4) | a) | in Zusammenarbeit mit anderen Beteiligten bei der Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mitwirken |
b) | Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten feststellen | ||
c) | Anspruch auf Heilbehandlung feststellen | ||
d) | Anspruch auf Pflege, berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation, Leistungen zur sozialen Rehabilitation und ergänzende Leistungen feststellen | ||
e) | Geldleistungen während der Heilbehandlung und der berufsfördernden Leistungen zur Rehabilitation bewirken | ||
f) | Renten an Versicherte und Leistungen an Hinterbliebene feststellen | ||
g) | Tatbestände für Änderung, Ruhen, Ende und Ausschluß von Renten feststellen und die erforderlichen Maßnahmen einleiten | ||
h) | Abfindung von Renten feststellen | ||
i) | Regelungen über die Zusammenarbeit zwischen den Unfallversicherungsträgern sowie mit Leistungserbringern anwenden | ||
k) | bei der Prüfung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Unternehmern und Betriebsangehörigen mitwirken |
- B. Zeitliche Gliederung
Erstes Ausbildungsjahr
- 1.1
- Stellung des Ausbildungsbetriebes im System der sozialen Sicherung,
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziele a und b,
- 1.3
- Personalwesen, Lernziel c,
- 1.4
- Selbstverwaltung und Aufsicht,
- 1.5
- Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung,
- 2.1
- Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziele a bis c,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildpositionen
- 2.2
- Versicherte, Mitglieder,
- 2.3
- Beiträge für Beschäftigte, Lernziele a bis c,
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- 1.6
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- 3
- Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- 4.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- 6
- Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A Abschnitt I der Berufsbildposition
- 2.4
- Leistungen, Lernziele a bis d,
- 2.1
- Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel d,
- 5
- Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- 1.2
- Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- 1.6
- Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- 3
- Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- 4.1
- Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- 6
- Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
Zweites Ausbildungsjahr
- I. 1)
- 2.3 Beiträge für Beschäftigte, Lernziele d und e,
- II. 2)
- 1 Versicherter Personenkreis,
- II.
- 2 Mitgliedschaft,
- II.
- 3 Finanzierung
zu vermitteln und im Zusammenhang damit die Vermittlung der Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sechs Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.4 Leistungen, Lernziel e,
- II.
- 4 Leistungen, Lernziele a bis e,
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildposition
- II.
- 4 Leistungen, Lernziele f bis i,
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken
Drittes Ausbildungsjahr
- I.
- 1.3 Personalwesen, Lernziele a und b,
- I.
- 2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel e,
- I.
- 2.4 Leistungen, Lernziel f,
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.5 Arbeits- und Dienstrecht, Berufsbildung, Lernziele a, b, d und e,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
- II.
- 1 Versicherter Personenkreis,
- II.
- 4 Leistungen, Lernziele a bis i,
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.4 Leistungen, Lernziel g,
- I.
- 4.2 Umgang mit Konflikten,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziel e,
- II.
- 4 Leistungen, Lernziel k,
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4.1 Kommunikation und Kooperation in berufstypischen Situationen,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
- II.
- 1 Versicherter Personenkreis,
- II.
- 2 Mitgliedschaft,
- II.
- 3 Finanzierung,
- II.
- 4 Leistungen, Lernziele a bis i,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse gemäß Teil A der Berufsbildpositionen
- I.
- 2.1 Sozialversicherung im System der sozialen Sicherung, Lernziel f,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele c und d,
- I.
- 1.2 Unternehmensziele und Organisation, Lernziel c,
- I.
- 1.6 Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Umweltschutz und rationelle Ressourcenverwendung,
- I.
- 3 Informationsverarbeitung und Datenschutz,
- I.
- 4 Kommunikation und Kooperation,
- I.
- 5 Verwaltungshandeln und gerichtliche Verfahren, Lernziele a und b,
- I.
- 6 Anwenden von Lern- und Arbeitstechniken,
- II.
- 1 Versicherter Personenkreis,
- II.
- 2 Mitgliedschaft,
- II.
- 3 Finanzierung,
- II.
- 4 Leistungen
----------
1) Abschnitt I.
2) Abschnitt II.
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