§ 2 SVIKG

Zweck des Sondervermögens

Aus dem Sondervermögen werden zusätzliche Investitionen von bis zu 500 Milliarden Euro in die Infrastruktur und zur Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 finanziert.

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.