§ 1 SVwGÄndG 8
Die Norddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft und die Süddeutsche Holz-Berufsgenossenschaft werden zu einer Berufsgenossenschaft vereinigt. Die Berufsgenossenschaft trägt den Namen "Holz-Berufsgenossenschaft" und hat ihren Sitz vorläufig in München.
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.