Anlage 2 SzVersFachwPrV
(zu § 8)
(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2374 - 2375)
- 1.
- Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
- 2.
- Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
- 3.
- Datum des Bestehens der Prüfung,
- 4.
- Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
- 5.
- Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
- 6.
- Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
- 1.
- Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in allgemeinen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten- a)
- Versicherungsverhältnisse und Beitragszahlungen nach dem Sozialgesetzbuch,
- b)
- System der sozialen Sicherung und
- c)
- Sozialverwaltungsverfahren,
- 2.
- Benennung des Prüfungsteils „Sachaufgaben in besonderen Leistungsprozessen“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche und jeweils Bewertung mit Punkten- a)
- Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung oder
- b)
- Leistungen in der knappschaftlichen Sozialversicherung,
- 3.
- Benennung des Prüfungsteils „Organisationsaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche- a)
- Betriebswirtschaftliches Management in der öffentlichen Verwaltung,
- b)
- Kundenmanagement,
- c)
- Veränderungsmanagement,
- 4.
- Benennung des Prüfungsteils „Personalaufgaben“ und Bewertung mit Punkten,
Benennung der Handlungsbereiche- a)
- Mitarbeiterführung,
- b)
- Personalmanagement,
- 5.
- Benennung und Bewertung mit Punkten von
- a)
- Präsentation und
- b)
- Fachgespräch,
- 6.
- die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 7.
- die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 8.
- die Gesamtnote in Worten,
- 9.
- Befreiungen nach § 5,
- 10.
- Bescheinigung der Befreiung vom schriftlichen Teil der Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nach § 10.
Fußnote(n):
(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.