Anlage 4 TauchPrV 2000

(zu § 4 Abs. 2)

(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2000, 170)
Dauer und Inhalt des Fortbildungslehrgangs
1.Grundlagen80 Unterrichtsstunden
 1.1Fachtheorie
  -Fachrechnen
  -Fachzeichnen
 1.2Gerätekunde
  -Kenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leicht- und Helmtauchgeräten
  -Kenntnisse in der Handhabung von Unterwasserarbeitsgeräten
 1.3Arbeitskunde
  -Kenntnisse in den Möglichkeiten der Signalgebung
  -Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Unterwasserarbeiten (z.B. Suchen, Hebearbeiten, Bergung, UW-Schweißen und Schneiden)
 1.4Medizinische Grundlagen
  -Grundkenntnisse über die Gesundheitsrisiken für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser, Auf- und Austauchen
 1.5Rechtsvorschriften
  -Kenntnisse der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und vorhandenen Regeln für Sicherheits- und Gesundheitsschutz
2.Schweißen80 Unterrichtsstunden
 Schweißkursus gemäß DVS-Richtlinie 1123 - Lichtbogenhandschweißen - mit Nachweis der Basisqualifikation nach DIN EN 287/Teil 1
3.Tauchmedizin60 Unterrichtsstunden
 3.1Wirkung der Gase unter Überdruck auf den Taucher
 3.2Anatomie, Blutkreislauf, Atmung, Nervensystem, Taucherkrankungen, Belastung beim Tauchen
 3.3Taucherhygiene
 3.4Erste Hilfe
4.Anwendungskenntnisse100 Unterrichtsstunden
 4.1Anwendung von Arbeitstechniken unter Wasser
 4.2Druckkammertechnik/Behandlung (50 m Tiefe, O(tief)2 Verträglichkeit)
 4.3Austauchtabellenhandhabung
 4.4Notfallmaßnahmen
 4.5Simulation von Notfällen
 4.6Durchführung von Taucherarbeiten in größeren Tiefen (mindestens 35 m)
 4.7Atemgas und Atemgasgemische
 4.8Fachrechnen/Fachzeichnen

Fußnote(n):

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

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